P544 544 ARDtext Do 27.09.07 18:38:11
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Zeitliche Befristung für Unterhalt
Nach einer Scheidung muss der besser
verdienende Ex-Partner einem Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge nicht
lebenslang Unterhalt an den früheren
Gatten zahlen. Der Ex-Partner müsse
sich unter Umständen mit dem begnügen,
was er selbst erwirtschafte und könne
sein geringeres Einkommen nicht auf
immer durch Zuzahlungen des Anderen
aufstocken lassen. (Az.: XII ZR 11/05)
Der Aufstockungsunterhalt dürfe daher
zeitlich befristet werden. Er wird zu-
meist von Frauen benötigt, da sie nach
oft jahrelanger Kindererziehung nur
schlechter bezahlte Jobs bekommen.
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BGH stärkt erneut Mieterrechte..... 545