P545 545 ARDtext Do 27.09.07 18:38:11
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jjj Nachrichten Verbraucher
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BGH stärkt erneut Mieterrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut
die Rechte von Mietern bei der Pflicht
zu Schönheitsreparaturen gestärkt. In
einem Urteil erklärte das Gericht eine
komplizierte Quotenabgeltungsklausel zu
Renovierungskosten für unwirksam, weil
sie die Mieter unangemessen benachtei-
ligt. (Az.: VIII ZR 143/06)
Der Klausel zufolge sollten Mieter beim
Auszug "einen Kostenersatz für die seit
der letzten Durchführung der Schön-
heitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit"
leisten. Der Begriff "Abwohnzeit" sei
für einen juristisch nicht vorgebilde-
ten Mieter unverständlich, so das BGH.
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