P541 541 ARDtext Mi 19.09.07 18:46:42
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Vermieter muss Leitungen warten
Für die Beseitigung störender Kalkabla-
gerungen in den Sanitäranlagen einer
Wohnung ist nach einem Urteil des Amts-
gerichts München der Vermieter zustän-
dig. Der Mieter ist nach Auffassung des
Gerichts weder nach dem Gesetz noch
nach dem Inhalt des Mietvertrages ver-
pflichtet, die Sanitäranlagen regelmä-
ßig zu entkalken, wie die Quelle-
Bausparkasse mitteilte.
Instandhaltung und Wartung sei Sache
des Vermieters, es sei denn, der Miet-
vertrag legt eindeutig etwas anderes
fest, hieß es weiter.
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Diätkosten nicht absetzbar......... 542