P542 542 ARDtext Mi 19.09.07 18:46:42
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Diätkosten nicht absetzbar
Kosten für eine Diätverpflegung können
steuerlich nicht abgesetzt werden. Die
Aufwendungen könnten auch dann nicht
als außergewöhnliche Belastung geltend
gemacht werden, wenn die Diät eine me-
dikamentöse Behandlung ersetze, ent-
schied der Bundesfinanzhof in München.
Eine an Glutenunverträglichkeit leiden-
de Frau hatte beantragt, die Mehrkosten
für ihre Diät von 3192 Mark (1632 Euro)
für 1996 zu berücksichtigen. Unmittel-
bare Krankheitskosten seien zwar von
der Steuer abziehbar; Diätkosten gehör-
ten laut Gesetz nicht dazu, urteilten
die Richter. (III R 48/04 vom 21.6.07)
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Gericht schützt Kraftfahrer........ 543