P543 543 ARDtext Mi 19.09.07 18:46:38
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Gericht schützt Kraftfahrer
Verliert ein angestellter Kraftfahrer
seinen Führerschein und anschließend
seinen Job, weil er in der Freizeit
angetrunken gefahren ist, ist das kein
Grund für eine Sperrzeit beim Arbeits-
losengeld. Das entschied das Sozialge-
richt Stuttgart. Eine Sperrzeit sei nur
bei einer verhaltensbedingten Kündi-
gung gerechtfertigt, begründeten die
Richter.
Der Führerscheinverlust auf einer Pri-
vatfahrt ermögliche hingegen nur eine
personenbedingte Kündigung, die im So-
zialrecht keine Sperrzeit zulasse.
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Zu Fuß sicher zur Schule........... 544