P546 546 ARDtext Mi 19.09.07 18:46:48
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Urteil zu ALG-II
Bezieher von Arbeitslosengeld II erhal-
ten zusätzlich Geld, wenn sie eine Woh-
nung etwa nach einem Wohnungsbrand oder
einer Haftentlassung mit Möbeln und
Hausrat neu ausstatten müssen. Dafür
sei ein Pauschalsatz von 1.100 Euro für
Alleinstehende ausreichend, entschied
das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Damit könnten die für eine geordnete
Lebensführung notwendigen Möbel, Haus-
rat und Haushaltsgeräte angeschafft
werden. Dabei sei dieser Betrag sogar
ausreichend, um sich mit Neuwaren zu
versorgen. (AZ: Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt L 2 B 261/06 AS)
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Bafög: Anspruch auf Mietzuschuss... 547