P547 547 ARDtext Mi 19.09.07 18:44:36
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jjj Nachrichten Verbraucher
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Bafög: Anspruch auf Mietzuschuss
Ein Student, der Bafög erhält und des-
sen Eltern Hartz-IV-Empfänger sind, hat
auch dann Anspruch auf einen kommunalen
Mietzuschuss, wenn er noch zu Hause
wohnt. Dies geht aus einem Beschluss
des hessischen Landessozialgerichts in
Darmstadt hervor (Aktenzeichen: L 9 AS
215/07 ER).
Die Richter erklärten, mit einem sol-
chen Zuschuss könne verhindert werden,
dass hilfebedürftige Eltern selbst die
Wohnkosten für ihr studierendes Kind
aufbringen müssten. Im vorliegenden
Fall muss die Stadt Wiesbaden einer
Studentin 155 Euro monatlich zahlen.
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