P527 527 ZDFtext Do 27.09.07 11:54:32
ZDFtext Recht und Justiz
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Mietzuschuss für BAföG-Empfänger
BAföG-Empfänger haben ein Recht auf
Mietzuschuss, wenn sie bei ihren Eltern
leben und diese Arbeitslosengeld II er-
halten.
Kindergeld sei der Studentin wie allen
anderen Bafög-Empfängern nicht als Ein-
kommen anzurechnen. Der Mietzuschuss
solle die Wohnkosten von BAföG-Studie-
renden, die in einer Hartz IV-Bedarfs-
gemeinschaft mit ihren Eltern leben, in
tatsächlicher Höhe erstatten.
Landessozialgericht Hessen in Darm-
stadt, Az.: L 9 AS 215/07 ER, Urteil
vom 18.09.2007.