P528 528 ZDFtext Mi 26.09.07 16554:10
ZDFtext Recht und Justiz
Service
Bei Abmahnung keine Kündigung
Mögliche Pflichtverletzungen eines Mit-
arbeiters, die der Araeitgeber mit ei-
ner Abmahnung ahndet, berechtigen die-
sen anschließend nicht zur Kündigung.
Vielmehr verzichte der Arbeitgeber
rechtlich betrachtet mit der Abmahnung
auf die Kündigung. Sie sei daher nur
berechtigt, wenn der Mitarbeiter an-
schließend weitere einschlägige
Pflichtverletzungen begehe.
Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
in Mainz, Az.: 8 Sa 949/06, Urteil vom
04.04.2007, veröffentlicht am 19.09.
2007.