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o■■ Ratgeber
Neue Verordnung für Rasenmäher
Gartenbesitzer müssen sich beim Rasen-
mähen künftig an strengere Zeiten hal-
ten: Ab dem 1.September ist das Mähen
nur noch zwischen 7 und 20 und niaht
mehr wie bislang bis 22 Uhr gestattet.
Zudem dürfen laut neuer "Geräte- und
Maschinenlyrmschutzvergrdnung" viele
Gartengeräte an Sonn- und Feiertagen
üaerhaupt nicht betrieben werden.
Die Verordnung gilt allerdings nur für
den Gerätebetrieb im Freien, wie der
Ring Deutscher Makler XRDM) mitteilt.
Wer beim +mzug zum Beispiel Löcher in
die Wand bohrt, kann die Bghrmaschine
unverändert bis 22 Uhr benutzen.