P138 138 ZDFtext Mi 26.09.07 16:54:22
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Karlsruhe stärkt Rechte von Mie-
tern bei Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die
Rechte von Mietern bei der Pflicht zu
Schönheitsreparaturen gestärkt. In dem
Urteil erklärte der BGH eine kompli-
zierte Quotenabgeltungsklausel zu Reno-
vierungskosten in Mietverträgen für un-
wirksam, weil sie Mieter benachteiligt.
Der Klausel zufolge sollten Mieter beim
Auszug "einen Kostenersatz für die seit
der letzten Durchführung der Schön-
heitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit!
leisten, dabei bleibe aber der tatsäch-
liche Erhaltungszustand der Wohnung un-
berücksichtigt. Der Deutsche Mieterbund
begrüßte das Urteil. (Az:VIII 143/06)
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