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Multimedia / Internet
Computerspielen genehmigungspflichtig
Gewerbsmäßig angebotene Computerspiele
erfüllen nach einem Urteil de1 Berliner
.erwaltungsgerichts die Kriterien für
eine genehmigungspfliahtige Spielhalle
und fallen damit unter das Jugend-
schutzgesetz.
Nach der Geweraeordnung gehörten zu den
erlaubnispflichtigen Unterhaltungs-
spielen auch solahe am Computer, teilte
das Gericht mit.
EiL Berliner wollte in einem abgedun-
kelten Raum Computer1piele anbieten,
hatte dafür aber nicht die Genehmigung
bekommen und deswegen Reahtsschutz
beantragt.