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Das Flutopferhilfe-Gesetz (1)
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zum
Aufbau eines Flutopfer-Hilfsfonds von
Bund und Ländern auf den Weg gebracht.
Der Fonds sieht ein Ausgabevolumen von
7,1 MilliardeL Euro vor, mit dem Hilfen
zum 'iederaufbau der vom Hoahwasser
zerstörten Gebiete im Anschluss an die
Soforthilfe finanziert werden sollen.
Die Leistungen des Fonds beginnen zwar
grundsätzlich ab 2003, jedoch können
bereits 20p2 Zusagen erteilt und erste
Auszahlungen vorgenommen werden.
Der Bundestag muss dem Gesetz noah zu-
stimmen. Eine Entscheidung soll am Don-
ner1tag fallen.
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