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o■■ Ratgeber
Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben in den meisten Bun-
desländern Anspruch auf fünf Tage Bil-
dungsurlaub zusätzlich zuJ "mormalen"
Erholungsurlaub.
Die arbeitsfreien Tage müssen jedoah
zur individuellen Fort- und Weiterbil-
dung genutzt werden.
Wer in diesem Jahr noch davon profitie-
ren will, sollte sich in den kommenden
Wochen darum kümmern, wie "Finanzte1t!
in Berlin rät. Chefs genehmigen Bil-
dungsurlaub in der Regel nur, wenn er
nier bis sechs 'ocheL vor Beginn eines
Kurses beantragt wurde.