P143 143 ARD/ZDF Sa 25.08.84 23:44:28
MAGAZIN FÜR HÖRBEHINDERTE p` 02/O2
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KRANKENKASSE MUSS TELEFONVERSTÄRKER FÜR
SCHWERHÖRIGE BEZAHLEN
Bei Schwerhörigen muß die KranRen+§sse
auch für einen Telefonverstärker auf-
kommen, wenn der Behinderte für seinen
Lebensbedarf unumgänglich auf das Tele-
fon angewiesen ist.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat
entschieden, daß, falls das Telefonie-
ren lebensnotwendig sei,dann dafür auch
die erforderlichen Voraussetzungen ge-
schaffen werden müßten.
(Aktenzeichen: 8 RK 33/83)
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