P361 361 ARD/ZDF Di 13.05.86 21:44:17
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ARD-RATGEBER vom 12.Mai 1986
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Krankenversicherungsschutz für Urlauber
J Gesetzliche Jrankenversicherung:
In einigen Ländern muß man Kontakt mit
der ausländischen Krankenkasse aufneh-
men, um dort einen besonderen Kranken-
schein zu lösen.
Der Tourist unterliegt den ausländi-
schen Sozialversicherungsbedingungen.
Tjilweise wird voller Versicherungs-
schutz gewährt,in einigen Ländern (z.B.
Belgien und Frankreich) muß man für die
ambulante oder stationäre Behandlung
mit einer Selbstbeteiligung rechnen.
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