P361 361 ARD/ZDF Di 13.05.86 21:52:11
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ARD-RATGEBER vom 12.Mai 1986
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Krankenversicherungsschutz für Urlauber
- Gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten
Uersicherungsschutz für alle EG-Länder.
Außerdem bestehen Sozialversicherungs-
abkommen mit FPnnland, "chweden, ÖstUr-
reich, Jugoslawien, Rumänien und der
Türkei.
Der deutsche Krankenschein gilt nicht
im Ausland ! Hier gibt es besondere An-
spruchsbescheinigungen, die bei der
Jrankenkasse erhältlich sind. Mit der
Bescheinigung kann man unmittelbar die
Leistung des Arztes oder des Kranken-
hauses im Ausland in Anspruch nehmen.
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