P361 361 ARD/ZDF Fr 16.05.86 23:51:*2
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ARD-RATGEBER vom 12.Mai 1986
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Jrankenversicherungsschutz für Urlauber
- Gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten
Versicherungsschutz für alle EG-Länder.
Außerdem bestehen Sozialversicherungs-
a"kommen mit Finnland, Schweden, Öster-
reich, Jugoslawien, Rumänien und der
Türkei.
Der deutsche Krankenschein gilt nicht
im Ausland ! Hier gibt es besondere An
spruchsbescheinigungen, die bei der
Krankenkasse erhältlich sind. Mit der
Bescheinigung kann man unmittelbar die
Leistung des Arztes oder des Kranken-
hauses im Ausland in Anspruch nehmen.
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