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INFORMIERT ALLE REISEINTERESSENTEN
Vor Zahlung bzw. Anzahlung einer Pau-
schalreise ist der Reiseanbieter/-ver-
anst lter verpfliahtet, Ihnen eine&
Reisesicherungsschein im Original aus-
zuhändigen. Die Auffgrderung, ohne Aus-
häLdigung eines Reisesicherungsscheins
eine Pauschalreise anzuzahlen oder zu
bezahlen, verstößt gegen das Gesetz.
Der Reisesicherungsschein schützt die
Reisenden im Konkur1fall de1 Anbieteru/
.eranstalters, d.h. die Rückführung
vom Urlaubsort nach Hause und die Ho-
telkosten sind damit abgedeckt.
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