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INFORMIERT ALLE REISEINTERESSENTEN
$ Die Versicherung oder Bank, die im
Falle der Insolvenz zahlen soll, muß
auf jeden Fall angegeben sein.
$ Die Gültigkeit muß stimmen. Abgesi-
chert sind nur solche Reisen, die
bi1 zu einem bestjmmten, im Siahe-
rungsschein angegebenen Datum ge-
bucht und angetreten werden. Lautet
das Datum z.B. auf den 31.1.1998,
wäre eine Reise, die am 2.2.1998 be-
gonnen wird, nicht abgesichert.
Noch mehr Tips für Reisende.-.->450