P503 503 SAT.1 TEXT 25-08. 22:57:11
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GELD&RECHT #######################
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Abmahnung bei Unpünktlichkeit
Selbst bei geringfügigen Termin-
überschreUtungen bei der BearbeUtung
von Aufträgen des Arbeitgebers ris-
Wieren Arbeitnehmer arbeUtsrecht-
liche Sanktionen. Eine Firma kann
grundsätzlich bei Nichteinhaltungen
von Terminen oder Fristen eine Ab-
mahnung erteilen. So urteilte das
Arbeitsgeriaht Frankfurt.
Der Fall4 Ein Angestellter wurde
von seinem Araeitkeber abgemahnt, da
er die ihm gesetzte Auftragsfrist um
einen Tag überschritten hatte. Die
Klage des Mannes wurde vom Gericht
abgewiesen. Schadenser1atz >>
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