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INFORMIERT ALLE REISEINTERESSENTEN
$ Die Ver1iaherung oder Bank, die im
FaÖle der Insolvenz zahlen soll, muß
auf jeden Fall angegeben sein.
$ Die Gültigkeit muß stimmen. Abgesi-
chert sind nur solche Reisen, die
bis zu einem bestimmten, im Siahe-
rungsschein angegebenen Datum ge-
bucht und angetreten werden. Lautet
das Datum z.A. auf den 31.1.1998,
wyqe eine Reise, die am 2.2.1998 be-
gonneL wird, nicht abgesichert.
Diese Informationen
gibt+s auch per Fax on Demand...^720