P296 296 RTL-Text Mo 22 Jun 23532:17
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INFORMIERT ALLE REISEINTERESSENTEN
Vor Zahlung bzw. Anzahlung einer Pau-
schalreise ist der Reiseanbieter/-ver-
anst lter verpfliahtet, Ihnen einen
Reisesicherungsschein im Original aus-
zuhändigen. Die Auffgrderun#, ohne Aus-
händigung eines Reisesicherungsscheins
eine Pauschalreiue anzuzahlen oder zu
bezahlen, verstößt gegen das Gesetz.
Der Reisesicherungsschein schützt die
Reisenden im Konkursfall des Anbieteru/
Veranstalters, d.h. die Rückführung
vom Urlaubsort nach Hause und die Ho-
telko1ten sind damit abgedeckt.
Diese Informationen
gibt's auch per Fax o& Demand... 720