P513 513 ARD/ZDF So 11.12.88 21:44:17
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STEUERN
Bei Weihnachtsbesuchen von Vewandten
und Angehörigen aus der DDR und Ost-
Berlin können dafür getätige Unter-
bringung und Beköstigung von der
Steuer abgesetzt werden.
Darauf hat das bayerische Finanz-
ministerium hingewiesen. Bei der
Lohn- oder Einkommensteuer könne die
Aufwendungen ohne Einzelnachweis mit
einem Tagessatz von zehn Mark je
Besucher berücksichtigt werden.
Entsprechende Regelungen gelten auch
für Besuche aus der UdSSR, der CSSR,
Polen, Rumänien, Ungarn und Bulga-
rien.