P501 501 SAT.1 TEXT 20-04. 13:11:11
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% ** (,. Sprüche hören.---627
ALLGEMEINES #######################
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2.Ehe - keine Betriebsrente
Der Anspruch auf die Betriebsrentd
eines verstorbenen Ehepartner1 geht
bei einer neuen Heir t de1 Hintjr-
bliebenen endgültig verloren, lebt
auch nach einer Saheidung niaht wie-
der auf - so das Bundesarbeitsge-
richt Kassel (Az: 3 AZR 28/96).
Im Urteil: Staatliche Witwenrente
besteht zwar auch nach Ende einer
zweUten Ehe fort - ein Arbeitgeber
ist aber nicht verpflichtet, die
familienpolitischen Maßnahmen des
Staates durch betriebliche Maßnahmen
zu ergänzen. Grabpflege >>
-w-
Chinesische Horoskope und Tarot 557