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$IP5 MIET-MEBENKO TEN
Generell gilt4 Nur die Nebenkosten,
die im Mitvertr§g aufgeführt sULd,
dürfen auch abgereahnet werden.
Außepdem regelt ein Gesetz, welche
NebeLRosteL§rteL adf deL ieter kJJ
gelekt werden können; das sind z.A.
'asser+osteL, GraLDbteuer, GebühreL
füq die Müllabfuhr und Str§ßenreUni-
gdng, HausJeister- knd SchNrLbteULJ
fegerlghn.
Nicht veranschlagt werden dürfen Ver-
walthngsRosteL wie BaNRFe§ühreL für
das Mietkonto und Reparathrkosten.
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