P551 551 SAT.1-text Sa 16.03 14:23:31
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Einfluß muß sein
Arbeitgeber müssen ihren Angestell-
ten Sonderurlaub gewyhren, wenn sie
von der Sozialversicherung eine Ba-
dekur als vorbeugende Kur erhalten.
Voraussetzung ist lediglich, daß
der Versicherungsträger Einflu■ auf
Kurverlauf und Lebensführung des Pa-
tienten hat, urteilte das Bundesar-
beitsgericht. (Az: 8 AZR 633/89)
Die Richter verurteilten damit ei-
nen Arbeitgeber, den Sonderurlaub zu
gewähren. Der hatte mit der Begrün-
dung abgelehnt, daß die Kur mehr Ur-
laub war. (wr#)
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