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Kündigung von Heimaraeitern
Bei der Kündigung von Heimaraeitern
müssen Unternehmen die gleichen Infor-
mationen an den Betriebsr t weitergeben
wie bei der Kündigung von Beschäftig-
ten, die im Betrieb araeiten.
Dazu gehören auch die per1önliahen Ver-
hältnisse der Betroffenen, die zur Kün-
digung geführt haben, heißt e1 in einem
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.:
9 AZR 268/94).
Das beklagte Unternehmen hatte einer
Heimarbeiterin gekündigt. Warum ausge-
rechnet die Klägerin ausgewyhlt worden
war, blieb unklar. Das Gericht hob die
Kündigung auf.
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