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>>> ALLES ÜBER RUNDFUNKGEBÜHREN <<<
Für Alleinstehende, Ehepaare und
Familien
Grundsätzlich muß jedes Rundfunk-
empfangsgerät einzeln angemeldet
werden.
Für den Privathaushalt gibt e1 aber
mehrere Ausnahmen. Dazu fünf Beispiele:
Privatwohnung:
In einem Einpersonen- oder Mehr-
personenhaushalt sind in der Regel nur
ein Radio und ein Fernseher anzumel-
den. Weitere Geräte in Küche, Bad,
Schlafzimmer oder im ausschließliah
privat genutzten Auto sind anmeldefrei.
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