P190 190 ARD/ZDF Mo 9.09.91 23:25:29
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KEINE UMSATZSTEUER BEI JAHRESWAGEN
Beschäftigte einer Autofirma, die einen
sogenannten Jahreswagen mehr als ein
Jahr nach dem Erwerb wieder verkaufen,
müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
Ein entsprechendes Urteil des Bundes-
finanzhofes in München wurde am Montag
veröffentlicht.
Nach der Entscheidung ist ein Angehöri-
ger einer Automobilfirma nicht als Un-
ternehmer tätig, wenn er ein fabrikneu-
es Fahrzeug mit Werksangehörigenrabatt
kauft und es nach mehr als einem Jahr
weiterverkauft.
(AZ: V R 86/87)
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