P192 192 SÜDFUNKTEXT 21.Aug. 16.02:25
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ZUSÄTZLICHES GELD FÜR BERUFSANFÄNGER
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Jugendliche, die jetzt mit ihrer Be-
rufsausbildung beginnen, können unter
bestimmten Voraussetzungen zur Ausbil-
dungsvergütung eine Beihilfe vom Ar-
beitsamt erhalten.
Die Berufsausbildungs-Beihilfe wird ab
dem Tag der Antragstellung gewährt, je-
doch nicht vor Beginn der Ausbildung.
Gefördert werden nur Jugendliche, die
eine betriebliche Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsbetrieb absol-
vieren.
Die Beihilfe kann bei den Arbeitsämtern
beantragt werden.
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