P610 610 ARD/ZDF Mi 10.10.84 21:1*:21
03/06
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VORRUHESTANDSREGELUNG FÜR
ÖFFENTLICHEN DIENST PRÄZISIERT
Ihre Forderung .§Bh einer Vorruhe-
standsregelung für den Öffentlichen
Dienst hat die DAG-geführte Tarifge-
meinschaft für Angestellte am Mittwoch
präzisiert. Anspruch auf Vorruhestand
sollen danaah alle Angestellten vom
vollendeten 58.Lebensjahr h§ben, die
mindestens 1O Jahre im Öffentlichen
Dienst beschäftigt sind. D!s Vorruhe-
standsgeld soll bji zehnjähriger Tätig-
kjit 65 Prozent des vorherigen Brutto-
arbeitsentgelts betragen und für jedes
weitere Dienstjahr um 1 ProzentpunRt
steigen. Mehr am Donnerstag.
Mehr in Kürze und auf 611 und 612