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ExperteLthema 22.5- /-/./*/(,/*/./
BETREUUNG - 'AS E ZU BEACHTEN GILT
Die Bestellung eines Betreuers ist ein
geriahtliahe1 Verf hren. Zustyndi# i1t
das Vormundschaftsgericht. Der Betrof-
fene selber, Familienangehörjge, Nach-
barn, BehördeL oder Ärzte können einen
solahen Antrag beh dem Geriaht stellen.
Bevor das Geriaht eine Entscheidung
trUfft, muss es deL BetroffeneL persön-
liah anhören. Dieser kann selbst Anträ-
ge stelleL und RechtsJittel gegen die
Entschehdung de1 Geriaht1 einlegen. Füu
Betroffene, die ihre Interessen nicht
hinrjiahend selbst w hrzunehmen ver,<-
geL, bestellt das Gericht einen Verfah-
renspfleger. Die1ep kann u.a. ein
Rechtsanw§lt, aber auch eine