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ACHRICHTEN
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Lauschangriffe veraoten
Beweise für Straftaten, die die Polizei
beim Abhören öffentlich nicht zugängli-
cher Geschäftsräume gewonnen hat, sind
vor Gericht nicht verwertbar.
Aus diesem Grunde lehnte der Bundesge-
richtshof in Karlsruhe eine Anklage der
Bundesanwaltschaft gegen zwei Kurden
ab, denen Anstiftung zu Brandstiftung
und Mitgliedschaft in einer terroristi-
schen Vereinigung angelastet wurden.
Die Beweise stammten aus einem soge-
nannten Lauschangriff auf ein Büro des
Deutsch-Kurdischen Freundschaftsvereins
in Stuttgart, den ein Ermittlungsrich-
ter angeordnet hatte.
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