P445 445 BAYERNTEXT 21.01. 20:41:11
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Kündigung im öffentlichen Dienst
Antisemitische Äußerungen im öffentli-
chen Dienst können Grund für eine au-
ßerordentliche Kündigung sein.
Das hat das Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein entschieden. Mit
entsprechenden Äußerungen verletze ein
Angestellter des öffentlichen Dienstes
seine Pflicht zur politischen Zurück-
haltung und Verfassungstreue, heißt es
in der Entscheidung des Gerichts
(Az: 2 Sa 191/96).
Wenn dadurch der Betriebsfrieden ge-
stört oder das Vertrauensverhältnis
nachhaltig beeinträchtigt werde,sei ei-
ne außerordentliche Kündigung mögliah.
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