P511 511 BAYERNTEXT 12.07. 17 12:27
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555 Rat & Recht
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Unterschrift gehört unter den Text
Eine Unterschrift ist nur gültig, wenn
sie unter dem Text steht.
Darauf hat das Oberlandesgericht Köln
in einem Urteil hingewiesen (Az.5 2 Wx
37/99). Bei dem Verfahren ging es um
ein Testament, das der Erblasser am
Rand gezeichnet hatte.
Eigentlich sei das Dokument damit un-
gültig, erklärten die Richter. Durch
den nebenstehenden Namenszug sei näm-
lich nicht zu erkennen, ob sich der der
Vererbende mit dem gesamten Text ein-
verstanden erklärte.
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