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555 BR Gebühren-Info
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Wer muss Rundfunkgeräte anmelden?
In einem Ein- oder Mehrpersonenhaushalt
sind in der Regel nur ein Radio und ein
Fernseher anzumelden.
Im privaten Bereich:
In nichtehelichen Lebensgemeinschaften
ist zusätzlich das Autoradio des nicht
angemeldeten Partners gebührenpflichtig
Berufstätige Kinder im Haushalt der El-
tern müssen das Radio oder den Fernse-
her in ihrem eigenen Zimmer oder das
Autoradio im eigenen Fahrzeug separat
anmelden. Es sei denn, ihr Nettoeinkom-
men liegt unter dem einfachen Sozial-
hilfesatz.
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