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Vorsorgeaufwendungen
Zu den steuerbegünstigten Vorsorge-
aufwendungen gehören in erster Li-
nie Ausgaben zur Absicherung bei
Krankheit, Unglücksfällen und zur
Altersvorsorge. Dazu gehören neben
den Beiträgen zur Sozialversiche-
rung auch die Zahlungen für private
Kranken-, Lebens-, Unfall-, Haft-
pflicht- und Lebensversicherung.
Bausparbeiträge können seit 1996
nicht mehr als Sonderausgaben gel-
tend gemacht werden. Dafür hat der
Gesetzgeber die Einkommensgrenzen
für Wohnungsbauprämien erhöht: Ledi-
ge 50 000, Ehepaare 100 000 Mark. >>