P539 539 ARD/ZDF Do 13-08.98 11:51:11
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WERBUNGSKOSTEN: WAS SIE WÄHREND DES
ERZIEHUNGSIRLAUBS ABSETZEN KÖNNEN
Wer im Erziehungsurlaub ist, kann wäh-
rend dieser Zeit Werbungskosten gel-
teLd macheL. Das teilt das Finanzge-
richt Münster (Urtjil vom 13.2.98, Az:
4 k 1729/97 E) mit.
Das gericht erkannte von einer Lehrerin
geltend gemachte Kosten für Fachlite-
ratur, Besorgungsfahrten und das häus-
liche Arbeits:immer an. Voraussetzung
für den Kostenabzug: Die Aufwendungen
müssen dazu dienen, siah auf den beruf-
licheL WiedereinstieC vorzubereUteL.
Das sollten Sie belegen können.
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