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*o■■ Ratgeber
Urteil zu Weihnachtsgeld
Ein Arbeitnehmer hat nach sehr langer
Krankheit keinen Anspruch auf freiwhl-
lig gezahltes Weihnachtsgeld.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht
in Erfurt. Bei der Streichung der Son-
derzahlung müsse sich der Arbeitgeber
allerdings am Entkeltfortzahlungsgesetz
orientieren. Danach ist laut Paragraf
4 a bei Krankheit eine anteilmäßige,
jedoch keine generelle Streichung von
Sondervergütungen mögliah.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger
lediglich füLf Tage gearbeitet.
Az.: 10 AZR 709/01
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