P121 121 ARD/ZDF Mo 14.08.95 20:55:37
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URTEIL IM MAUERSCHÜTZENPROZESS
Vor dem Berliner Landgericht ist im 30.
Mauerschützenprozeß ein ehemaliger DDR-
Grenzsoldat wegen vorsätzlicher Körper-
verletzung zu sieben Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt worden.
Gegen seinen ehemaligen Kompanieahef
wurde wegen "erfolgloser Aufforderung
zum Totschlag" eine zehnmonatige Be-
währungsstrafe verhängt.
Der ehemalige Soldat hatte mehrmals auf
einen Flüchtenden geschossen, auch als
dieser bereits am Boden lag. Er habe
den Flüchtigen nicht töten, sondern nur
stoppen wollen, erklärte er vor Ge-
richt.