P190 190 ARD/ZDF Mo 14.08.95 20:54:27
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AUCH BILLIG-AUTOS MÜSSEN FUNKTIONIEREN
Auch wer ein ausländisches Billig-Auto
erworben hat, kann den Kaufvertrag
rückgängig machen, wenn der Händler
größere Mängel nicht beseitigen kann.
Nach einer Entscheidung des Oberlandes-
gerichts Koblenz greifen die Gewährlei-
stungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbu-
ches (BGB) auch bei Billig-Importen.
Die Richter gaben damit einem Autokäu-
fer recht, der nach mehrfach fehlge-
schlagenen Reparaturversuchen an seinem
Import-Wagen von dem Kaufvertrag zu-
rücktreten wollte.
(AZ:3 U 681/93)