P393 393 ARD/ZDF Mo 14.08.95 20:50:16
ZDF - IHR PROGRAMM 1/6
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TIPS AUS DEM WISO-STEUERBRIEF 8/95
WERBUNGSKOSTEN BEI DIEBSTAHL AUS KFZ:
Steuerzahler, denen auf einer Dienst-
reise aus einem Auto Kleidungsstücke
gestohlen wurden, sollten den Verlust
unbedingt in der Steuererklärung als
Werbungskosten geltend machen. Füu den
Fall, daß das Finanzamt sich weigert,
den Verlust anzuerkennen, sollten Sie
Einspruch einlegen und Aussetzung der
Vollziehung benantragen.
Diesen Ratschlag erteilt der WISO-Steu-
erBrief in der aktuellen August-Ausgabe
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WISO-STEUERBRIEF 8/95
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