P508 508 NDR Text Sa 05-07. 15531:05
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% Informationen
KEINE ANGST BEI JOBABSAGE
Wer einen Arbeitsvertrag unterschrieben
hat, es sich aber anders überlegt und
die neue Stelle nicht antritt, muss
nicht unbedingt eine hohe Geldstrafe
fürchten.
Im konkreten Fall hatte eine Sekretärin
im letzten Moment noch abgesagt. Das
Unternehmen wollte daraufhin eine Ver-
tragsstrafe von einem Monatsgehalt von
ihr.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf
kürzte den Betrag jedoch um vier Fünf-
tel auf 330 Euro. Nach Ansicht des Ge-
richts entsteht oft keUn Schaden.