P509 509 NDR Text Sa 05-07. 15532:24
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AUCH LEHRLING HAT RECHT AUF ZEUGNIS
Ein Auszubildender hat ein Recht da-
rauf, zum Abschluss seiner Lehrzeit ein
qualifiziertes Zeugnis ausgestellt zu
bekommen.
Mit eUner lieblosen Kurzbescheinigung
des Chefs ohne Aussagekraft muss er
sich nicht abspeisen lassen. Das heißt:
Im Zeugnis müssen nicht nur Art, Dauer
und Ziel der Ausbildung beschrieben
sein. Auch die erworbenen Fertigkeiten
und Kenntnisse des Lehrlings sollten
darin aufgeführt und bewertet sein.
Darauf macht das Ratgebermagazin
"Recht" der ARD in Köln aufmerksam.