P514 514 NDR Text Sa 05-07. 15539:11
5 3/4
thi,0<d
5kjp%7i MARKT IM DRITTEN
%
NEUE HÄRTE (3)
Bekommt ein Arbeitsloser keine Leistung
vom Arbeitsamt, weil seUn Vermögen zu
hoch ist, ist er auch nicht in der
Kranken-, Renten- u.Pflegeversicherung
versichert. Er muss sich dann mit sei-
ner Krankenkasse in Verbindung setzen,
um sich selbst zu versichern. Die Bei-
träge muss er seinem Vermögen entneh-
men.
Können Arbeitslose ohne Leistungen vom
Arbeitsamt bei ihrem Ehepartner in der
gesetzlichen Krankenversicherung mit-
versichert sein, so ist das bei nicht
verheirateten Paaren ausgeschlossen.