P513 513 NDR Text Sa 05-07. 15538:12
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MEHR UNTERHALT FÜR TRENNUNGSKINDER (2)
Beratung und Formulierungshilfen gibt
es dazu beim Jugendamt. Wichtig ist:
Der Brief sollte als Einschreiben mit
RückscheUn versandt werden und eUne
Frist für die Zahlung enthalten.
Wenn der Vater den Unterhalt bereit-
wUllig akzeptiert, sollte sich die Mut-
ter dies schriftlich bestätigen lassen.
Dann muss einfach die Urkunde über die
Höhe des Kindes-Unterhalts geändert
werden. Entweder kostenlos vom Jugend-
amt oder von einem Notar. Weigert sich
der Unterhaltspflichtige zu zahlen,
muss der oder die Alleinerziehende beim
Familiengericht Klage einreichen.