P514 514 NDR Text Sa 05-07. 15531:12
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NEUE HÄRTE (4)
Die Freigrenzen gelten auch für die
Partnerinnen und Partner - unabhängig
davon, ob sie miteinander verheiratet
sind. Wer als Paar zusammenlebt, ist
gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
Achtung: Wer Arbeitslosenhilfe bekommt
und vor dem 1.1.1948 geboren ist, für
den gelten die alten Freigrenzen von
520 Euro pro Lebensjahr weiterhin.
Weitere Informationen:
> "agab" (im Beitrag gezeigt)
Grenzstr.122, 28217 Bremen (Walle)
Tel.5 0421 / 39 52 50
Internet: www.agab.de
> www.arbeitsamt.de
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