P513 513 NDR Text Sa 05-07. 15531:14
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MEHR UNTERHALT FÜR TRENNUNGSKINDER (4)
Außerdem sollten Sie checken, ob Sie
den Ehegattenunterhalt kürzen können.
Denn der Kindesunterhalt mindert Ihr
Einkommen, und damit die Basis für die
Zahlungen an die Ex-Frau oder den Ex-
Mann. Wenn Ihr Einkommen in den ver-
gangenen Jahren nicht gestiegen ist,
spricht das gegen eine Erhöhung des
Kindesunterhalts. Im Streitfall werden
auch hier die Gerichte entscheiden
müssen.
Weitere Informationen:
Düsseldorfer und Berliner Tabelle:
www.olg-duesseldorf.mrw.de