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W O R L D text IHR RECHT
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Gesetzesänderungen ab dem 01.07.03
Ab dem 1.7.2003 tritt die Regelung
zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung
in Kraft (§ 37b SGB III). Wird nach
diesem Zeitpunkt ein Arbeitsverhält-
nis gekündigt oder läuft es aufgrund
einer Befristung aus, so ist der Ar-
beitnehmer verpflichtet, sich früh-
zeitig persönlich beim Arbeitsamt
arbeitsuchend zu melden.
Frühzeitig heißt dabei "ohne schuld-
haftes Zögern", sobald der Arbeitneh-
mer vom Ende seiner Beschäftigung er-
fährt.
Verbraucherservice aktuell.....>190
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